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Wann dürfen Landwirte Gülle ausbringen?
Landwirte dürfen auf Grünland ab dem 15. Januar und auf Ackerflächen ab dem 15. Februar Gülle ausbringen. In beiden Fällen ist am 1. November wieder Schluss mit Gülle fahren. Wobei mittlerweile die Möglichkeit besteht, diese Termine in Absprache mit dem zuständigen Amt, zu verschieben. Früher anfangen, heisst dann auch früher aufhören. Oder umgekehrt. Generell gilt auch, dass das Ausbringen von Gülle auf tiefgefrorene Böden und/oder geschlossene Schneedecken verboten ist. Und Samstag’s Mittag ist auch Gülle - “Ruhe”. Bis Montagmorgen.
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